Schulbetrieb ab 15. 11.2021

von Antonius Geißler
15. November 2021
coronavirus wird von einer Faust weggeboxt

ab 15. November 2021 gibt es eine weiteren zweiwöchigen Sicherheitsphase

(siehe Bildungsministerium)

Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen gilt vom 15. bis zum 27. November 2021 in den Schulen eine Sicherheitsphase:

  • Alle Schülerinnen und Schüler (auch jene, die geimpft sind) nehmen an den Testungen (mindestens 1x PCR; 2x AGT) in der Schule teil. Mit dieser umfangreichen Testung werden positive Fälle früh erkannt und Infektionsketten können – bis in die Familien hinein – rasch unterbrochen werden.
  • Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III in der Risikomatrix: Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) tragen eine FFP2-Maske. In der Volksschule und der Sekundarstufe 1 gilt die Verpflichtung zum Tragen eines normalen Mund-Nasenschutzes bis zum Einnehmen des Sitzplatzes – dann kann dieser abgenommen werden.
  • Schulveranstaltungen entfallen, Konferenzen und Elternsprechtage finden – sofern sie nicht verschoben werden – online statt.

Ab 29. November wird pro Woche eine zweite PCR-Testung an allen Schulen durchgeführt
Das PCR-Test-Angebot ist einer der wichtigsten „Pfeiler“ in der Bekämpfung des Pandemiegeschehens.
Bitte helfen Sie trotz des Aufwands der Testungen an Ihrer Schule weiterhin dabei mit, unser Testsystem noch sicherer zu machen!
Die Antigen-Tests bleiben als wichtige begleitende Testvariante bestehen.

Ab 29. November: Verpflichtende zweite PCR-Testung pro Woche für alle ungeimpften Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal sowie PCR-Testmöglichkeit für Lehrer/innen am Schulstandort

Es ist geplant, dass auch für alle Lehrkräfte die Möglichkeit geschaffen wird, an den PCR-Testungen in der Schule teilzunehmen.

Ungeimpfte Lehrkräfte müssen 2 PCR-Testnachweise (statt wie bisher einen) pro Woche erbringen.

Booster-Impfung für Lehrerinnen und Lehrer sowie Verwaltungspersonal an Schulen
Mit allen Impfkoordinator/inn/en in den Ländern wurde vereinbart, dass für die Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal vier Monate nach der Zweitimpfung die Möglichkeit besteht, sich „boostern“ zu lassen. Nutzen Sie diese Möglichkeit einer dritten Impfung und melden Sie sich bitte über die Impfplattform Ihres Bundeslandes an.

 

Zuletzt noch eine wichtige Information zum Ninja-Testpass:
Er gilt laut Verordnung des Gesundheitsministeriums für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen grundsätzlich weiterhin für den Besuch außerschulischer Veranstaltungen. Allerdings können die Gesundheitsbehörden der Länder oder die Anbieter strengere Auflagen erlassen.