Schulbetrieb nach den Semesterferien bzw. Osterferien
Wir starten im Präsenzunterricht.
Alle Schülerinnen und Schüler dürfen am 15. Februar unter folgenden Voraussetzungen endlich wieder in die Schule:
- Durchführung eines Antigen-Schnelltests am Montag und am Mittwoch in der Früh
oder
- Nachweis einer durchgemachten COVID-19 - Erkrankung und / oder eines Antikörpertests
Dazu benötigen wir bitte eine Einverständniserklärung bzw. den Nachweis über die Erkrankung (Absonderungsbescheid oder ärztliche Bestätigung bzw. Laborergebnis)
Einverständniserklärung (bitte herunterladen und ausfüllen oder am Montag in der Früh in der Schule unterschreiben).
Gerne können Eltern am Montag beim ersten Selbsttest dabei sein. (--> FFP2-Maskenpflicht beachten)
Kurzanleitung zum Selbsttest Video zum Selbsttest
Elternbrief des Bundesminister
homepage des Bundesministeriums
Erlass zum Schulbetrieb nach dem 12. April